Was muss ich tun?

Haushaltshilfe im Krankheitsfall ist ein Anspruch der Versicherten an die Sozialkassen, z.B. an die Krankenkassen, an den Rentenversicherungsträger oder an eine Berufsgenossenschaft. Darüber hinaus können auch Unfallversicherungen, Beihilfestellen oder Jugend- und Sozialämter Ansprechpartner sein für die Beantragung von Haushaltshilfe, Unterstützung in besonderen familiären Situationen oder für Assistenzleitungen. 

Der Anspruch besteht für Familien mit Kindern, aber auch für Alleinlebende oder für Menschen mit Beeinträchtigungen – immer vorausgesetzt, dass es nicht möglich ist, die Unterstützung aus dem privaten Umfeld zu erlangen.

Ärztin, Arzt oder Hebamme um Verordnung bitten

Sprechen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder Ihre Hebamme an und bitten Sie um die Verordnung von Haushaltshilfe. Die Notwendigkeit und der benötigte Stundenumfang werden in einem Attest festgestellt.
 

Verordnung beim Kostenträger einreichen

Mit diesem Attest wenden Sie sich dann an Ihren zuständigen Kostenträger und stellen den Antrag auf Haushaltshilfe. 

Kontakt mit dem Dorfhelferinnenwerk aufnehmen

Bitte setzen Sie sich so früh wie möglich mit uns in Verbindung. Unsere Einsatzleitungen werden Sie gerne auch schon zur Antragstellung an Ihren Kostenträger und zum weiteren Ablauf beraten.

Eine Mitarbeiter*in kommt zu Ihnen nach Hause

Sobald Ihr Kostenträger die Haushaltshilfe oder Assistenzleistung genehmigt hat, werden wir eine Mitarbeiter*in für Sie einplanen. Wir freuen uns darauf Sie unterstützen zu dürfen.