FAQ

Hier finden Sie Antworten zu Ihren Fragen im Zusammenhang mit der Beantragung einer Haushaltshilfe.

FAQ Haushaltshilfe bei Krankheit

Habe ich einen Anspruch auf Haushaltshilfe?

Eine Haushaltshilfe kann Ihnen zustehen, wenn Ihnen die Weiterführung Ihres Haushalts bzw. die Betreuung Ihrer Kinder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist. Das kann der Fall sein bei Krankheit oder nach einer Operation.
Der Anspruch besteht nur dann, wenn keine andere, im Haushalt lebende Person helfen kann.

Wer übernimmt die Kosten?

Der Kostenträger richtet sich nach Ihrer persönlichen Situation, so können die Kosten bei Krankheit z.B. von der Krankenkasse (gesetzlich oder privat versichert) oder in Ausnahmesituationen von Jugend- und Sozialämtern übernommen werden. Zu guter Letzt ist auch die private Übernahme der Kosten möglich.

Welche Voraussetzungen müssen für eine Kostenübernahme erfüllt sein?

Für eine Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse muss eine medizinische Notwendigkeit bestehen, z.B. schwere akute Krankheit. Es darf auch keine weitere, im Haushalt lebende Person die Aufgaben übernehmen können.
Weitere Voraussetzung ist, dass Sie keinen Pflegegrad 2 oder höher haben.

Fallen für mich Kosten an?

Gesetzlich Versicherte leisten eine Zuzahlung von 10 Prozent der erstattungsfähigen Kosten pro Kalendertag/Einsatztag. Das sind mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro pro Tag. Sind Sie von Zuzahlungen befreit, entfällt Ihr Anteil.

Wer verordnet die Haushaltshilfe?

Verordnungen können ausgestellt werden von Hausärzt*innen und -ärzten, Frauenärzt*innen und -ärzten, Klinikärzt*innen und -ärzten, Neurolog*innen, Psychiater*innen sowie weiteren Fachärzt*innen.

Welche Aufgaben übernimmt die Haushaltshilfe?

Die Haushaltshilfe unterstützt Sie bei alltäglichen Aufgaben. Welche Aufgaben genau übernommen werden, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Grundsätzlich werden Aufgaben wie das Reinigen der Wohnräume, Einkaufen, Kochen, Abfallentsorgung, Waschen und Bügeln von Kleidung oder auch die Begleitung zu Ärzt*innen übernommen. Auch die Betreuung von Kindern und Säuglingen gehört zu unserem Aufgabengebiet.
Nicht zum Aufgabengebiet gehören z.B. eine umfangreiche Grundreinigung oder Entrümpelungen.

Wie lange kann ich eine Haushaltshilfe erhalten?

Zum einen richtet sich das nach freien Kapazitäten in Ihrer Nähe, zum anderen nach der Kostenübernahme durch den Kostenträger. Diese richtet sich nach der medizinischen Notwendigkeit und kann bis zu 26 Wochen betragen, wenn in Ihrem Haushalt mindestens ein Kind unter 12 Jahren oder ein Kind mit Beeinträchtigungen lebt, das auf Hilfe angewiesen ist.
Leben Sie in einem Haushalt ohne Kinder, haben Sie einen Anspruch auf bis zu 4 Wochen Haushaltshilfe.
Grundvoraussetzung ist jedoch die medizinische Notwendigkeit.

Habe ich auch ohne Kinder Anspruch auf eine Haushaltshilfe?

Auch ohne Kinder haben Sie einen Anspruch auf Unterstützung. Sollte Ihnen die Weiterführung des Haushalts wegen schwerer Krankheit, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer ambulanten Operation/Krankenhausbehandlung, nicht möglich sein, können Sie Haushaltshilfe, längstens jedoch für die Dauer von 4 Wochen, erhalten.
Voraussetzung: Es liegt keine Pflegebedürftigkeit mit einem Pflegegrad von 2 oder höher vor.

Ich habe einen Pflegegrad, wer zahlt die Haushaltshilfe?

Bei einem Pflegegrad 1 können Sie die Unterstützung über Ihre Krankenkasse erhalten. Bei einem anerkannten Pflegegrad ab Stufe 2 ist nicht die Krankenkasse, sondern die Pflegekasse zuständig.

Wieviel Stunden unterstützt die Ersatzkraft?

Dies richtet sich nach Ihrer persönlichen Situation und dem tatsächlichen Bedarf. Müssen Kinder versorgt werden, erhöht sich der Umfang in der Regel. Der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärzt*in verordnet die der persönlichen Situation entsprechenden notwendigen Stunden. Vor Verordnung und Antragstellung ist hier ein Beratungsgespräch mit der zuständigen Einsatzleitung zur Feststellung des tatsächlichen Bedarfs empfehlenswert.

Ist die Haushaltshilfe immer die gleiche Person?

Wir sind immer bemüht, dass Sie von einer festen, vertrauten Ersatzkraft unterstützt werden. Einen Wechsel während der Einsatzzeit können wir jedoch nicht ausschließen.

Was ist, wenn meine Haushaltshilfe krank ist oder Urlaub hat?

In diesen Fällen bieten wir gerne, sofern verfügbar, eine Vertretungsregelung an.

Wie ist der Ablauf? Was muss ich als Erstes tun?

  • Antragsformular für die Haushaltshilfe von der Krankenkasse besorgen, am besten auf digitalem Weg.
  • Antrag ausgefüllt und unterschrieben, nach Möglichkeit ebenfalls digital, zusammen mit der ärztlichen Verordnung beim Kostenträger einreichen.
  • Nach Erhalt der Kostenzusage, Weiterleitung an die Einsatzleitung zur weiteren Absprache.

    Sollten Sie noch keinen dieser Schritte in die Wege geleitet haben, treten Sie gerne vorab mit uns in Kontakt. Ihre zuständige Einsatzleitung berät Sie gerne bzgl. der Antragstellung.

FAQ Haushaltshilfe bei Schwangerschaft, Wochenbetterkrankungen sowie Mütterpflege im Wochenbett

Habe ich einen Anspruch auf Haushaltshilfe?

Eine Haushaltshilfe kann Ihnen zustehen, wenn Ihnen die Weiterführung Ihres Haushalts bzw. die Betreuung Ihrer Kinder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist. Das kann der Fall sein bei erheblichen gesundheitlichen Beschwerden in der Schwangerschaft oder nach der Entbindung.
Der Anspruch besteht nur dann, wenn keine andere, im Haushalt lebende Person helfen kann.

Wer übernimmt die Kosten?

Der Kostenträger richtet sich nach Ihrer persönlichen Situation, so können die Kosten z.B. von der Krankenkasse (gesetzlich versichert oder privat versichert) übernommen werden. Zu guter Letzt ist auch die private Übernahme der Kosten möglich.

Welche Voraussetzungen müssen für eine Kostenübernahme erfüllt sein?

Für eine Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse muss eine medizinische Notwendigkeit bestehen, z.B. Schwangerschaftsbeschwerden, die über das übliche Maß hinausgehen. Es darf auch keine weitere, im Haushalt lebende Person die Aufgaben übernehmen können.

Fallen für mich Kosten an?

Bei einer Haushaltshilfe wegen Schwangerschaft oder Entbindung müssen Sie keine Zuzahlungen leisten. Das gilt aber nur, wenn die Beschwerden direkt mit der Schwangerschaft zusammenhängen.

Wer verordnet die Haushaltshilfe?

Verordnungen können ausgestellt werden von der Frauenärzt*in oder der Hausärzt*in sowie vom Frauenarzt oder Hausarzt. Einige Krankenversicherungen akzeptieren auch Verordnungen ausgestellt durch Hebammen.

Welche Aufgaben übernimmt die Haushaltshilfe?

Die Haushaltshilfe unterstützt Sie bei alltäglichen Aufgaben. Welche Aufgaben genau übernommen werden, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Grundsätzlich werden Aufgaben wie das Reinigen der Wohnräume, Einkaufen, Kochen, Abfallentsorgung, Waschen und Bügeln von Kleidung oder auch die Begleitung zu Ärzt*innen übernommen. Auch die Betreuung von Kindern und Säuglingen gehört zu unserem Aufgabengebiet.
Nicht zum Aufgabengebiet gehören z.B. eine umfangreiche Grundreinigung oder Entrümpelungen.

Wie lange kann ich eine Haushaltshilfe erhalten?

Zum einen richtet sich das nach freien Kapazitäten in Ihrer Nähe, zum anderen nach der Kostenübernahme durch den Kostenträger. Diese richtet sich nach der medizinischen Notwendigkeit und kann bis zu 26 Wochen betragen, wenn in Ihrem Haushalt mindestens ein Kind unter 12 Jahren oder ein Kind mit Beeinträchtigungen lebt, das auf Hilfe angewiesen ist.
Grundvoraussetzung ist jedoch die medizinische Notwendigkeit.

Habe ich auch ohne Kinder Anspruch auf eine Haushaltshilfe?

Auch ohne Kinder haben Sie einen Anspruch auf Unterstützung. Sollte Ihnen die Weiterführung des Haushalts wegen Schwangerschaftsbeschwerden nicht möglich sein, können Sie Haushaltshilfe beantragen. Voraussetzung ist, dass keine Pflegebedürftigkeit mit einem Pflegegrad von 2 oder höher vorliegt.

Ich habe einen Pflegegrad, wer zahlt die Haushaltshilfe?

Bei einem Pflegegrad 1 können Sie die Unterstützung über Ihre Krankenkasse erhalten. Bei einem anerkannten Pflegegrad ab Stufe 2 ist nicht die Krankenkasse, sondern die Pflegekasse zuständig.

Wieviel Stunden unterstützt die Ersatzkraft?

Dies richtet sich nach Ihrer persönlichen Situation und dem tatsächlichen Bedarf. Müssen Kinder versorgt werden, erhöht sich der Umfang in der Regel. Der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärzt*in verordnet die der persönlichen Situation entsprechenden notwendigen Stunden. Vor Verordnung und Antragstellung ist hier ein Beratungsgespräch mit der zuständigen Einsatzleitung zur Feststellung des tatsächlichen Bedarfs empfehlenswert.

Ist die Haushaltshilfe immer die gleiche Person?

Wir sind immer bemüht, dass Sie von einer festen, vertrauten Ersatzkraft unterstützt werden. Einen Wechsel während der Einsatzzeit können wir jedoch nicht ausschließen.

Was ist, wenn meine Haushaltshilfe krank ist oder Urlaub hat?

In diesen Fällen bieten wir gerne, sofern verfügbar, eine Vertretungsregelung an.

Wie ist der Ablauf? Was muss ich als Erstes tun?

  • Antragsformular für die Haushaltshilfe von der Krankenkasse besorgen, am besten auf digitalem Weg.
  • Antrag ausgefüllt und unterschrieben, nach Möglichkeit ebenfalls digital, zusammen mit der ärztlichen Verordnung beim Kostenträger einreichen.
  • Nach Erhalt der Kostenzusage, Weiterleitung an die Einsatzleitung zur weiteren Absprache.
  • Sollten Sie noch keinen dieser Schritte in die Wege geleitet haben, treten Sie gerne vorab mit uns in Kontakt. Ihre zuständige Einsatzleitung berät Sie gerne bzgl. der Antragstellung.

FAQ Haushaltshilfe bei Reha und Kur

Habe ich einen Anspruch auf Haushaltshilfe?

Eine Haushaltshilfe kann Ihnen zustehen, wenn Ihnen die Weiterführung Ihres Haushalts und die Betreuung Ihrer Kinder wegen Teilnahme an einer Präventions- oder Rehabilitationsmaßnahme nicht möglich ist. Ebenfalls steht Ihnen bei erforderlicher Begleitung eines Kindes zu einer Kinderrehabilitation die Haushaltshilfe zu.
Der Anspruch besteht nur dann, wenn keine andere, im Haushalt lebende Person helfen kann.

Wer übernimmt die Kosten?

Der Kostenträger richtet sich nach Ihrer persönlichen Situation, so können die Kosten z.B. von der Krankenkasse oder von der Rentenversicherung bei Präventions- oder Rehabilitationsmaßnahmen übernommen werden. Zu guter Letzt ist auch die private Übernahme der Kosten möglich.

Welche Voraussetzungen müssen für eine Kostenübernahme erfüllt sein?

Voraussetzung ist, dass im Haushalt mindestens ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Für Kinder mit Beeinträchtigungen, die deswegen auf Hilfe angewiesen sind, gilt die altersgemäße Begrenzung nicht, für sie kann Haushaltshilfe bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres beantragt werden.
Es darf auch keine weitere, im Haushalt lebende Person die Aufgaben übernehmen können.

Wer verordnet die Haushaltshilfe?

Eine Verordnung ist in diesem Fall nicht notwendig.

Welche Aufgaben übernimmt die Haushaltshilfe?

Die Haushaltshilfe unterstützt Sie bei alltäglichen Aufgaben. Welche Aufgaben genau übernommen werden, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Grundsätzlich werden Aufgaben wie das Reinigen der Wohnräume, Einkaufen, Kochen, Abfallentsorgung, Waschen und Bügeln von Kleidung oder auch die Begleitung zu Ärzt*innen übernommen. Auch die Betreuung von Kindern und Säuglingen gehört zu unserem Aufgabengebiet.
Nicht zum Aufgabengebiet gehören z.B. eine umfangreiche Grundreinigung oder Entrümpelungen.

Wie lange kann ich eine Haushaltshilfe erhalten?

Zum einen richtet sich das nach freien Kapazitäten in Ihrer Nähe, zum anderen nach der Kostenübernahme durch den Kostenträger. Diese richtet sich nach der Länge der Präventions- oder Rehabilitationsmaßnahme. 

Habe ich auch ohne Kinder Anspruch auf eine Haushaltshilfe?

Ohne Kinder haben Sie keinen Anspruch auf Haushaltshilfe während einer Präventions- oder Rehabilitationsmaßnahme. 

Ich habe einen Pflegegrad, wer zahlt die Haushaltshilfe?

Bei einem Pflegegrad 1 können Sie die Unterstützung durch eine Haushaltshilfe über Ihre Renten- oder Krankenkasse erhalten. Bei einem anerkannten Pflegegrad ab Stufe 2 gibt es keinen Anspruch auf Haushaltshilfe.

Wieviel Stunden unterstützt die Ersatzkraft?

Dies richtet sich nach Ihrer persönlichen Situation und dem tatsächlichen Bedarf. In der Regel unterstützt die Ersatzkraft in Zeiten, in denen die Kinder unbeaufsichtigt sind, zum Beispiel ab Schulschluss bis zum Eintreffen einer/eines Erziehungsberechtigten.
Vor Antragstellung ist hier ein Beratungsgespräch mit der zuständigen Einsatzleitung zur Feststellung des tatsächlichen Bedarfs empfehlenswert.

Ist die Haushaltshilfe immer die gleiche Person?

Wir sind immer bemüht, dass Sie von einer festen, vertrauten Ersatzkraft unterstützt werden. Einen Wechsel während der Einsatzzeit können wir jedoch nicht ausschließen.

Was ist, wenn meine Haushaltshilfe krank ist oder Urlaub hat?

In diesen Fällen bieten wir gerne, sofern verfügbar, eine Vertretungsregelung an.

Wie ist der Ablauf? Was muss ich als Erstes tun?

  • Antragsformular für die Haushaltshilfe von der Krankenkasse /Rentenversicherung besorgen, am besten auf digitalem Weg.
  • Antrag ausgefüllt und unterschrieben, nach Möglichkeit ebenfalls digital, beim Kostenträger einreichen, optimal bereits mit der Beantragung der Präventions- oder Rehabilitationsmaßnahme. 
  • Nach Erhalt der Kostenzusage, Weiterleitung an die Einsatzleitung zur weiteren Absprache.
    Sollten Sie noch keinen dieser Schritte in die Wege geleitet haben, treten Sie gerne vorab mit uns in Kontakt. Ihre zuständige Einsatzleitung berät Sie gerne bzgl. der Antragstellung.

FAQ Verhinderungspflege

Habe ich einen Anspruch auf Haushaltshilfe?

Pflegebedürftige, die von einer privaten Pflegeperson, z.B. von Angehörigen, zu Hause versorgt und betreut werden, können von ihrer Pflegekasse die Geldleistung „Verhinderungs- und Kurzzeitpflege“ erhalten. Der Betrag kann flexibel für beide Pflegearten genutzt werden.
Fällt die pflegende Person aus, können Sie von dem Budget eine Ersatzkraft beauftragen. Diese übernimmt im Rahmen der Verhinderungspflege die Versorgung und Betreuung der pflegebedürftigen Person und übernimmt auch die Führung des Haushaltes.

Wer übernimmt die Kosten?

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2-5 erhalten von ihrer Pflegekasse die Geldleistung „Verhinderungs- und Kurzzeitpflege“. Der Betrag kann vom Pflegebedürftigen flexibel für beide Pflegearten genutzt werden. Somit ist die Leistung über die Pflegekasse (als Privatrechnung) abrechenbar. 

Welche Voraussetzungen müssen für eine Kostenübernahme erfüllt sein?

Für eine Kostenübernahme durch Ihre Pflegekasse muss ein bestätigter Pflegegrad 2-5 vorliegen.

Fallen für mich Kosten an?

Für Sie fallen keine weiteren Kosten an. Wir behalten zusammen mit Ihnen Ihr noch vorhandenes Budget im Auge.

Welche Aufgaben übernimmt die Haushaltshilfe?

Die Haushaltshilfe unterstützt Sie bei alltäglichen Aufgaben. Welche Aufgaben genau übernommen werden, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Grundsätzlich werden Aufgaben wie das Reinigen der Wohnräume, Einkaufen, Kochen, Abfallentsorgung, Waschen und Bügeln von Kleidung oder auch die Begleitung zu Ärzt*innen übernommen. Auch die Betreuung von Kindern und Säuglingen gehört zu unserem Aufgabengebiet.
Im Zuge der Verhinderungspflege übernehmen wir ebenfalls die individuelle Nahrungszubereitung und Hilfestellung bei den Mahlzeiten, die Betreuungsaufgaben wie z.B. Vorlesen oder Spazierengehen, die Grundpflege (ohne medizinische Leistungen) sowie die Unterstützung beim Toilettengang.

Nicht zum Aufgabengebiet gehören z.B. eine umfangreiche Grundreinigung oder Entrümpelungen.

Wie lange kann ich eine Haushaltshilfe erhalten?

Zum einen richtet sich das nach freien Kapazitäten in Ihrer Nähe, zum anderen nach der Höhe Ihres restlichen Budgets. 
Sollte das Budget aufgebraucht sein, können Sie die Leistung (vorbehaltlich freier Kapazitäten) auch weiterhin über Privatrechnung in Anspruch nehmen.

Wieviel Stunden unterstützt die Ersatzkraft?

Dies richtet sich nach Ihrer persönlichen Situation und dem tatsächlichen Bedarf. Gerne unterstützen wir Sie bis zu 7,5 Std. am Tag. Das Pflegegeld wird in dem Fall wie gewohnt ausgezahlt. 

Ist die Haushaltshilfe immer die gleiche Person?

Wir sind immer bemüht, dass Sie von einer festen, vertrauten Ersatzkraft unterstützt werden. Einen Wechsel während der Einsatzzeit können wir jedoch nicht ausschließen.

Was ist, wenn meine Haushaltshilfe krank ist oder Urlaub hat?

In diesen Fällen bieten wir gerne, sofern verfügbar, eine Vertretungsregelung an.

Wie ist der Ablauf? Was muss ich als Erstes tun?

Erfragen Sie bei Ihrer Pflegekasse Ihr restliches Budget für das laufende Jahr, damit wir prüfen können, wieviel wir Sie unterstützen können. Bei einigen Pflegekassen müssen Sie vorab einen Antrag stellen, bei anderen ist dieses nicht nötig.
Mehr müssen Sie nicht tun. Jetzt können wir schon gemeinsam in die Planung gehen.

FAQ Haushaltshilfe in schwierigen familiären Lebenssituationen im Auftrag von Jugend und Sozialämtern

Habe ich einen Anspruch auf Haushaltshilfe?

Familien in schwierigen Lebenssituationen können sich für Hilfe und Unterstützung an die Jugendämter der Landkreise und Kommunen wenden. Im Sozialgesetzbuch VIII sind unterschiedliche gesetzliche Grundlagen und Unterstützungsmöglichkeiten für Familien festgelegt. Die Jugendämter prüfen die Möglichkeiten und entscheiden dann in Absprache mit der Familie.

Ebenso können Sozialämter Hilfeleistungen für Menschen in Notsituationen gewähren. Im Sozialgesetzbuch XII und IX sind unterschiedliche gesetzliche Grundlagen und Unterstützungsmöglichkeiten für Menschen in Notsituationen festgelegt.

Wer übernimmt die Kosten?

Das Jugendamt übernimmt die Kosten, wenn zum Wohle der Kinder eine Kinderbetreuung und ggf. eine Versorgung des Haushalts notwendig ist, z.B. entsprechend § 20 SGB VIII Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen.
Die Sozialämter können im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten Hilfeleistungen für Menschen in Notsituationen gewähren, z.B. „Hilfen zur Weiterführung des Haushalts“ entsprechend § 70 SGB XIII oder Leistungen nach dem SGB IX „Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen“. 

Diese Hilfen werden nur dann gewährt, wenn nicht die gesetzliche Krankenkasse oder andere Versicherungsträger in einer Leistungspflicht sind.

Welche Voraussetzungen müssen für eine Kostenübernahme erfüllt sein?

Diese Hilfen werden nur dann gewährt, wenn nicht die gesetzliche Krankenkasse oder andere Versicherungsträger in einer Leistungspflicht sind.

Welche Aufgaben übernimmt die Haushaltshilfe?

Die Haushaltshilfe unterstützt Sie bei alltäglichen Aufgaben. Welche Aufgaben genau übernommen werden, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Grundsätzlich werden Aufgaben wie das Reinigen der Wohnräume, Einkaufen, Kochen, Abfallentsorgung, Waschen und Bügeln von Kleidung oder auch die Begleitung zu Ärzt*innen übernommen. Auch die Betreuung von Kindern und Säuglingen gehört zu unserem Aufgabengebiet.
Nicht zum Aufgabengebiet gehören z.B. eine umfangreiche Grundreinigung oder Entrümpelungen.

Wie lange kann ich eine Haushaltshilfe erhalten?

Zum einen richtet sich das nach freien Kapazitäten in Ihrer Nähe, zum anderen nach der Kostenübernahme durch den Kostenträger. Die Dauer der Kostenübernahme variiert und ist abhängig von der Lebenssituation der einzelnen Familien.

Wieviel Stunden unterstützt die Ersatzkraft?

Dies richtet sich nach Ihrer persönlichen Situation und dem tatsächlichen Bedarf. Wir können bis zu 8 Stunden am Tag aushelfen. In Ausnahmesituationen und nach vorheriger Absprache ist eine Erhöhung der Einsatzstunden für einen befristeten Zeitraum möglich.

Ist die Haushaltshilfe immer die gleiche Person?

Wir sind immer bemüht, dass Sie von einer festen, vertrauten Ersatzkraft unterstützt werden. Einen Wechsel während der Einsatzzeit können wir jedoch nicht ausschließen.

Was ist, wenn meine Haushaltshilfe krank ist oder Urlaub hat?

In diesen Fällen bieten wir gerne, sofern verfügbar, eine Vertretungsregelung an.

Wie ist der Ablauf? Was muss ich als Erstes tun?

Wenn Sie bereits eine Absage Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung oder eines anderen Versicherungsträgers vorliegen haben, setzen Sie sich mit dem Jugendamt in Verbindung und lassen sich bzgl. einer Antragstellung beraten.
Gerne nehmen Sie dann schon Kontakt mit der für Sie zuständigen Einsatzleitung auf.

FAQ Haushalts- und Betriebshilfe

Habe ich einen Anspruch auf Haushaltshilfe?

Eine Haushaltshilfe kann Ihnen zustehen, wenn Ihnen die Weiterführung Ihres landwirtschaftlichen Haushalts bzw. die Betreuung Ihrer Kinder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist. Das kann der Fall sein bei Krankheit, nach einer Operation, während Schwangerschaftsproblemen, nach einer Entbindung, während Reha oder Kuraufenthalts.
Der Anspruch besteht nur dann, wenn keine andere im Haushalt lebende Person helfen kann.

Wer übernimmt die Kosten?

Der Kostenträger richtet sich nach Ihrer persönlichen Situation, so können die Kosten z.B. von der landwirtschaftlichen Krankenkasse, Alterskasse oder Berufsgenossenschaft (Sparten von Ihrer Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau {SVLFG}) oder in Ausnahmesituationen auch von Jugend- und Sozialämtern übernommen werden. Zu guter Letzt ist auch die private Übernahme der Kosten möglich.

Welche Voraussetzungen müssen für eine Kostenübernahme erfüllt sein?

Für eine Kostenübernahme durch die SVLFG muss eine medizinische Notwendigkeit bestehen, z.B. schwere akute Krankheit. Voraussetzung ist ebenfalls, dass keine weitere, im Haushalt lebende Person die Aufgaben übernehmen kann und mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt ist:

  • es sind mind. zwei Kinder unter 12 Jahren zu versorgen
  • es ist ein*e Altenteiler*in mit Hilfs- oder Pflegebedarf zu versorgen und zu betreuen 
  • es liegt eine besondere familiäre Situation vor, z.B. ein Säugling unter 12 Monaten 
  • die ganztägige Versorgung einer im Haushalt lebenden Person mit Beeinträchtigungen 
  • eine lebensbedrohliche Erkrankung eines Familienmitgliedes 
  • es ist ein großer landwirtschaftlicher Haushalt weiterzuführen 
  • es sind mind. zwei Mitarbeiter*innen des landwirtschaftlichen Unternehmens zu versorgen 
  • es ist zusätzlich zur Haushaltshilfe auch Mitarbeit im landwirtschaftlichen Betrieb erforderlich 
  • eine weniger qualifizierte, selbst beschaffte Ersatzkraft würde ausreichen, steht aber nicht zur Verfügung 
  • die Ehepartner*in/der Ehepartner der versicherten Person ist verstorben und die Leistung ist zur Aufrechterhaltung des Unternehmens erforderlich.

Fallen für mich Kosten an?

Ggf. ist eine Selbstbeteiligung an die SVLFG zu entrichten. Informationen dazu erhalten Sie bei der SVLFG. 

Wer verordnet die Haushaltshilfe?

Verordnungen können ausgestellt werden von Hausärzt*innen und -ärzten, Frauenärzt*innen und -ärzten, Klinikärzt*innen und -ärzten, Neurolog*innen, Psychiater*innen sowie weiteren Fachärzt*innen.

Welche Aufgaben übernimmt die Haushaltshilfe?

Die Haushaltshilfe unterstützt Sie bei alltäglichen Aufgaben. Welche Aufgaben genau übernommen werden, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Grundsätzlich werden Aufgaben wie das Reinigen der Wohnräume, Einkaufen, Kochen, Abfallentsorgung, Waschen und Bügeln von Kleidung oder auch die Begleitung zu Ärzt*innen übernommen. Auch die Betreuung von Kindern und Säuglingen gehört zu unserem Aufgabengebiet.
Nicht zum Aufgabengebiet gehören z.B. eine umfangreiche Grundreinigung oder Entrümpelungen.

Wie lange kann ich eine Haushaltshilfe erhalten?

Zum einen richtet sich das nach freien Kapazitäten in Ihrer Nähe, zum anderen nach der Kostenübernahme durch den Kostenträger.
Anspruch auf familienbezogene Haushaltshilfe besteht für längstens vier Wochen; lebt im Haushalt ein Kind unter 14 Jahren oder ein Kind mit Beeinträchtigungen, verlängert sich der Anspruch auf längstens 26 Wochen.

Es gelten in Fällen von Betriebs- und Haushaltshilfe allgemein gültige Einsatzkriterien der SVLFG sowie individuell zu berücksichtigende Voraussetzungen. 

Habe ich auch ohne Kinder Anspruch auf eine Haushaltshilfe?

Auch ohne Kinder haben Sie einen Anspruch auf Unterstützung. Sollte Ihnen die Weiterführung des Haushalts wegen schwerer Krankheit, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer ambulanten Operation/Krankenhausbehandlung, nicht möglich sein und dadurch ein Unterstützungsbedarf entstehen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung, können Sie Haushaltshilfe, längstens jedoch für die Dauer von 4 Wochen, erhalten.

Es gelten in Fällen von Betriebs- und Haushaltshilfe allgemein gültige Einsatzkriterien der SVLFG sowie individuell zu berücksichtigende Voraussetzungen. 

Wieviel Stunden unterstützt die Ersatzkraft?

Dies richtet sich nach Ihrer persönlichen Situation und dem tatsächlichen Bedarf. Müssen Kinder versorgt werden, erhöht sich der Umfang in der Regel. 
Die medizinische Notwendigkeit ist durch eine ärztliche Bescheinigung nachzuweisen.

Ist die Haushaltshilfe immer die gleiche Person?

Wir sind immer bemüht, dass Sie von einer festen, vertrauten Ersatzkraft unterstützt werden. Einen Wechsel während der Einsatzzeit können wir jedoch nicht ausschließen.

Was ist, wenn meine Haushaltshilfe krank ist oder Urlaub hat?

In diesen Fällen bieten wir gerne, sofern verfügbar, eine Vertretungsregelung an.

Wie ist der Ablauf? Was muss ich als Erstes tun?

  • Sind Sie Mitglied beim Landvolk, unterstützt man Sie dort bei der Antragstellung. Ansonsten nehmen Sie telefonisch Kontakt zur SVLFG auf und besprechen Ihr Anliegen. Dies zählt bereits als Antragstellung.
  • Antragsformular für die Haushaltshilfe von der Homepage der SVLFG herunterladen, ausfüllen und unterschrieben per Mail zusammen mit der ärztlichen Bescheinigung bei der SVLFG einreichen
  • Nach Erhalt der telefonischen Kostenzusage, Kontaktaufnahme zur Einsatzleitung zur weiteren Absprache.
    Sollten Sie noch keinen dieser Schritte in die Wege geleitet haben, treten Sie gerne vorab mit uns in Kontakt. Ihre zuständige Einsatzleitung berät Sie gerne bzgl. der Antragstellung.

FAQ Haushaltshilfe mit Beihilfeberechtigung

Habe ich einen Anspruch auf Haushaltshilfe?

Eine Haushaltshilfe kann Ihnen zustehen, wenn Ihnen die Weiterführung Ihres Haushalts bzw. die Betreuung Ihrer Kinder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist. Das kann der Fall sein bei Krankheit, nach einer Operation, während Schwangerschaftsproblemen, nach einer Entbindung, während Reha oder Kuraufenthalts.
Der Anspruch besteht nur dann, wenn keine andere, im Haushalt lebende Person helfen kann.

Wer übernimmt die Kosten?

Der Kostenträger richtet sich nach Ihrer persönlichen Situation, so können die Kosten z.B. von Ihrer privaten Krankenkasse und/oder der Beihilfestelle oder in Ausnahmesituationen auch von Jugend- und Sozialämtern übernommen werden. Zu guter Letzt ist auch die private Übernahme der Kosten möglich.
Es gelten besondere Regelungen, genaue Angaben zur Kostenübernahme erhalten Sie von Ihrer privaten Krankenversicherung und der zuständigen Beihilfestelle.
Werden die Kosten von Ihrer privaten Krankenkasse und/oder Beihilfestelle übernommen, erhalten Sie von uns eine Privatrechnung, die Sie dann zur Kostenerstattung bei Ihrer Krankenversicherung und/oder Beihilfestelle einreichen.

Welche Voraussetzungen müssen für eine Kostenübernahme erfüllt sein?

Für eine Kostenübernahme muss eine medizinische Notwendigkeit bestehen, z.B. schwere akute Krankheit. Es darf auch keine weitere, im Haushalt lebende Person die Aufgaben übernehmen können.

Fallen für mich Kosten an?

Bei den privaten Krankenversicherungen und den Beihilfestellen kann es vorkommen, dass diese unsere Kosten nicht komplett übernehmen. Dadurch entsteht für Sie dann ein Eigenanteil. 
Die genaue Höhe können Sie bei Ihrer PKV/Beihilfestelle erfragen.

Wer verordnet die Haushaltshilfe?

Verordnungen können ausgestellt werden von Hausärzt*innen und -ärzten, Frauenärzt*innen und -ärzten, Klinikärzt*innen und -ärzten, Neurolog*innen, Psychiater*innen sowie weiteren Fachärzt*innen.

Welche Aufgaben übernimmt die Haushaltshilfe?

Die Haushaltshilfe unterstützt Sie bei alltäglichen Aufgaben. Welche Aufgaben genau übernommen werden, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Grundsätzlich werden Aufgaben wie das Reinigen der Wohnräume, Einkaufen, Kochen, Abfallentsorgung, Waschen und Bügeln von Kleidung oder auch die Begleitung die Begleitung zu Ärzt*innen übernommen. Auch die Betreuung von Kindern und Säuglingen gehört zu unserem Aufgabengebiet.
Nicht zum Aufgabengebiet gehören z.B. eine umfangreiche Grundreinigung oder Entrümpelungen.

Wie lange kann ich eine Haushaltshilfe erhalten?

Zum einen richtet sich das nach freien Kapazitäten in Ihrer Nähe, zum anderen nach der Kostenübernahme durch den Kostenträger. Diese richtet sich nach der medizinischen Notwendigkeit und kann bis zu 26 Wochen betragen, wenn in Ihrem Haushalt mindestens ein Kind unter 12 Jahren oder ein Kind mit Beeinträchtigungen lebt, das auf Hilfe angewiesen ist.
Leben Sie in einem Haushalt ohne Kinder, haben Sie einen Anspruch auf bis zu 4 Wochen Haushaltshilfe. 
Bei der privaten Krankenversicherung gibt es hierzu gesonderte Regelungen, die sie dort erfragen können.
Grundvoraussetzung ist jedoch die medizinische Notwendigkeit.

Habe ich auch ohne Kinder Anspruch auf eine Haushaltshilfe?

Auch ohne Kinder haben Sie einen Anspruch auf Unterstützung. Sollte Ihnen die Weiterführung des Haushalts wegen schwerer Krankheit, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer ambulanten Operation/Krankenhausbehandlung, nicht möglich sein, können Sie Haushaltshilfe, längstens jedoch für die Dauer von 4 Wochen, erhalten. Voraussetzung: Es liegt keine Pflegebedürftigkeit mit einem Pflegegrad von 2 oder höher vor.

Wieviel Stunden unterstützt die Ersatzkraft?

Dies richtet sich nach Ihrer persönlichen Situation und dem tatsächlichen Bedarf. Müssen Kinder versorgt werden, erhöht sich der Umfang in der Regel. Der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärzt*in verordnet die der persönlichen Situation entsprechenden notwendigen Stunden. Vor Verordnung und Antragstellung ist hier ein Beratungsgespräch mit der zuständigen Einsatzleitung zur Feststellung des tatsächlichen Bedarfs empfehlenswert.

Ist die Haushaltshilfe immer die gleiche Person?

Wir sind immer bemüht, dass Sie von einer festen, vertrauten Ersatzkraft unterstützt werden. Einen Wechsel während der Einsatzzeit können wir jedoch nicht ausschließen.

Was ist, wenn meine Haushaltshilfe krank ist oder Urlaub hat?

In diesen Fällen bieten wir gerne, sofern verfügbar, eine Vertretungsregelung an.

Wie ist der Ablauf? Was muss ich als Erstes tun?

  • Antragsformular für die Haushaltshilfe von der Krankenkasse/Beihilfestelle besorgen, am besten auf digitalem Weg.
  • Antrag ausgefüllt und unterschrieben, nach Möglichkeit ebenfalls digital, zusammen mit der ärztlichen Verordnung beim Kostenträger einreichen.
  • Nach Erhalt der Kostenzusage, die Bestätigung der Einsatzleitung mitteilen. Eine Vorlage der Kostenzusage ist nicht notwendig, da Sie von uns eine Privatrechnung erhalten.
    Sollten Sie noch keinen dieser Schritte in die Wege geleitet haben, treten Sie gerne vorab mit uns in Kontakt. Ihre zuständige Einsatzleitung berät Sie gerne bzgl. der Antragstellung.