Haushalts- und Betriebshilfe
Für haushaltsführende Personen eines landwirtschaftlichen Haushalts gelten in Fällen von Betriebs- und Haushaltshilfebedarf allgemein gültige Einsatzkriterien der SVLFG sowie individuell zu berücksichtigende Voraussetzungen.
Grundvoraussetzung ist auch hier, dass keine erwachsene Person im Haushalt lebt, die die Tätigkeit der ausfallenden Person übernehmen kann. Lesen Sie mehr dazu in unserem
Dorfhelferinnenstationen in Niedersachsen
Antragstellung
Der erste Schritt vor unserem Dorfhelfer*innen-Einsatz ist die schriftliche Antragstellung. Als Versicherte reichen Sie bitte den Antrag auf Haushaltshilfe bei Ihrem zuständigen Kostenträger (Kranken-, Unfall- oder Pflegekasse, Rentenversicherungsträger, Berufsgenossenschaft oder Haftpflichtversicherung) ein. Die Antragsformulare müssen sorgfältig ausgefüllt und dort zusammen mit dem ärztlichen Attest abgegeben werden
Telefonische Unterstützung bei der Antragstellung
Wir wissen, dass diese Formulare manchmal eine echte Herausforderung sein können, darum unterstützen unsere Einsatzleitungen Sie gern. Sie können telefonisch Hinweise zur Antragstel lung geben und zugleich prüfen, welche Dorfhelfer*innen für den gewünschten Zeitraum für Sie zur Verfügung stehen.
Qualifizierte Mitarbeitende helfen Ihnen gerne
- mit umfassender Haushaltshilfe
- beim Kochen, Waschen und Putzen
- mit Betreuung und Pflege
- bei der Kinderbetreuung
- mit dem Wickeln, Füttern und Spielen
- beim Einkauf und bei dringenden Fahrten