Haushalts- und Betriebshilfe

Für haushaltsführende Personen eines landwirtschaftlichen Haushalts gelten in Fällen von Betriebs- und Haushaltshilfebedarf allgemein gültige Einsatzkriterien der SVLFG sowie individuell zu berücksichtigende Voraussetzungen. 

Grundvoraussetzung ist auch hier, dass keine erwachsene Person im Haushalt lebt, die die Tätigkeit der ausfallenden Person übernehmen kann. Lesen Sie mehr dazu in unserem 

Informationsblatt Haushalts- und Betriebshilfe
 

Dorfhelferinnenstationen in Niedersachsen

Antragstellung

Der erste Schritt vor unserem Dorfhelfer*innen-Einsatz ist die schriftliche Antragstellung. Als Versicherte reichen Sie bitte den Antrag auf Haushaltshilfe bei Ihrem zuständigen Kostenträger (Kranken-, Unfall- oder Pflegekasse, Rentenversicherungsträger, Berufsgenossenschaft oder Haftpflichtversicherung) ein. Die Antragsformulare müssen sorgfältig ausgefüllt und dort zusammen mit dem ärztlichen Attest abgegeben werden

Telefonische Unterstützung bei der Antragstellung
Wir wissen, dass diese Formulare manchmal eine echte Herausforderung sein können, darum unterstützen unsere Einsatzleitungen Sie gern. Sie können telefonisch Hinweise zur Antragstel lung geben und zugleich prüfen, welche Dorfhelfer*innen für den gewünschten Zeitraum für Sie zur Verfügung stehen.

Jetzt beantragen

Qualifizierte Mitarbeitende helfen Ihnen gerne

  • mit umfassender Haushaltshilfe
  • beim Kochen, Waschen und Putzen
  • mit Betreuung und Pflege
  • bei der Kinderbetreuung
  • mit dem Wickeln, Füttern und Spielen
  • beim Einkauf und bei dringenden Fahrten