Haushaltshilfe bei Wochenbett-Erkrankungen

Wenn die Gesundheit einer Wöchnerin so geschwächt ist, dass sie den Haushalt nach der Entbindung vorübergehend nicht weiterführen und keine andere Person im Haushalt diese Aufgabe übernehmen kann, kann die Leistung von Haushaltshilfe bei der gesetzlichen Krankenkasse beantragt werden.

Haushaltshilfe im Wochenbett, die auch die Versorgung und Betreuung vorhandener Kinder beinhaltet, muss ärztlich verordnet werden. In Ausnahmefällen kann eine Bescheinigung von einer Hebamme ausreichen. Lesen Sie mehr dazu in unserem

Informationsblatt Haushaltshilfe bei Krankheit
 

Dorfhelferinnenstationen in Niedersachsen

Antragstellung

Der erste Schritt vor unserem Dorfhelfer*innen-Einsatz ist die schriftliche Antragstellung. Als Versicherte reichen Sie bitte den Antrag auf Haushaltshilfe bei Ihrem zuständigen Kostenträger (Kranken-, Unfall- oder Pflegekasse, Rentenversicherungsträger, Berufsgenossenschaft oder Haftpflichtversicherung) ein. Die Antragsformulare müssen sorgfältig ausgefüllt und dort zusammen mit dem ärztlichen Attest abgegeben werden

Telefonische Unterstützung bei der Antragstellung
Wir wissen, dass diese Formulare manchmal eine echte Herausforderung sein können, darum unterstützen unsere Einsatzleitungen Sie gern. Sie können telefonisch Hinweise zur Antragstellung geben und zugleich prüfen, welche Dorfhelfer*innen für den gewünschten Zeitraum für Sie zur Verfügung stehen.

Jetzt beantragen

Qualifizierte Mitarbeitende helfen Ihnen gerne

  • mit umfassender Haushaltshilfe
  • beim Kochen, Waschen und Putzen
  • mit Betreuung und Pflege
  • bei der Kinderbetreuung
  • mit dem Wickeln, Füttern und Spielen
  • beim Einkauf und bei dringenden Fahrten