Verhinderungspflege
Pflegbedürftige ab Pflegegrad 2, die bei der Pflegekasse – neben ggf. einem ambulanten Pflegedienst – eine private Pflegeperson haben eintragen lassen (z.B. Angehörige), können die Geldleistung „Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege“ in Anspruch nehmen. Der Betrag steht zur Verfügung, um eine Ersatzpflege zu beauftragen, wenn die eigentliche private Pflegeperson ausfällt und die Pflege nicht ausüben kann.
Unsere Fachkräfte übernehmen als Ersatzpflegekräfte bei Verhinderungspflege die Versorgung und Betreuung von pflegebedürftigen Angehörigen in der häuslichen Umgebung stundenweise oder ganztägig mit allem, was dazugehört. Lesen Sie mehr dazu in unserem
Informationsblatt Verhinderungspflege
Dorfhelferinnenstationen in Niedersachsen
Antragstellung
Der erste Schritt vor unserem Dorfhelfer*innen-Einsatz ist die schriftliche Antragstellung. Als Versicherte reichen Sie bitte den Antrag auf Haushaltshilfe bei Ihrem zuständigen Kostenträger (Kranken-, Unfall- oder Pflegekasse, Rentenversicherungsträger, Berufsgenossenschaft oder Haftpflichtversicherung) ein. Die Antragsformulare müssen sorgfältig ausgefüllt und dort zusammen mit dem ärztlichen Attest abgegeben werden
Telefonische Unterstützung bei der Antragstellung
Wir wissen, dass diese Formulare manchmal eine echte Herausforderung sein können, darum unterstützen unsere Einsatzleitungen Sie gern. Sie können telefonisch Hinweise zur Antragstellung geben und zugleich prüfen, welche Dorfhelfer*7nnen für den gewünschten Zeitraum für Sie zur Verfügung stehen.
Qualifizierte Mitarbeitende helfen Ihnen gerne
- mit umfassender Haushaltshilfe
- beim Kochen, Waschen und Putzen
- mit Betreuung und Pflege
- bei der Kinderbetreuung
- mit dem Wickeln, Füttern und Spielen
- beim Einkauf und bei dringenden Fahrten