Haushaltshilfe in schwierigen Lebenssituationen
Wir unterstützen Familien in schwierigen Lebenssituationen durch Versorgung des Haushalts und die Betreuung von Kindern. Kostenträger ist in diesen Fällen häufig das Jugend- oder Sozialamt, wenn aus formalen Gründen ein anderer Kostenträger nicht in Frage kommt.
Solche Situationen können entstehen, wenn ein Elternteil, das für die Betreuung des Kindes oder der Kinder überwiegend verantwortlich ist, aus gesundheitlichen oder anderen zwingenden Gründen ausfällt und das andere Elternteil nicht einspringen kann.
Ein Anspruch auf Unterstützung kann auch vorliegen, wenn Angebote der Förderung des Kindes in Tageseinrichtungen oder in der Kindertagespflege nicht ausreichen oder wenn der Erhalt des familiären Lebensraums für das Kind ohne Hilfe im Haushalt und Betreuung nicht gewährleistet ist.
Sozialämter können in Notsituationen Leistungen als „Hilfen zur Weiterführung des Haushaltes“ gewähren, wenn dadurch die Unterbringung in einer stationären Einrichtung vermieden oder aufgeschoben werden kann. Diese Leistungen umfassen die persönliche Betreuung von Haushaltsangehörigen sowie sonstige Tätigkeiten, die zur Weiterführung des Haushalts erforderlich sind. Lesen Sie mehr dazu in unserem
Informationsblatt Haushaltshilfe im Auftrag von Jugend- und Sozialämtern
Auskunft erteilen auch die zuständigen Jugend- oder Sozialämter.
Dorfhelferinnenstationen in Niedersachsen
Antragstellung
Der erste Schritt vor unserem Dorfhelfer*innen-Einsatz ist die schriftliche Antragstellung. Als Versicherte reichen Sie bitte den Antrag auf Haushaltshilfe bei Ihrem zuständigen Kostenträger (Kranken-, Unfall- oder Pflegekasse, Rentenversicherungsträger, Berufsgenossenschaft oder Haftpflichtversicherung) ein. Die Antragsformulare müssen sorgfältig ausgefüllt und dort zusammen mit dem ärztlichen Attest abgegeben werden
Telefonische Unterstützung bei der Antragstellung
Wir wissen, dass diese Formulare manchmal eine echte Herausforderung sein können, darum unterstützen unsere Einsatzleitungen Sie gern. Sie können telefonisch Hinweise zur Antragstel lung geben und zugleich prüfen, welche Dorfhelfer*innen für den gewünschten Zeitraum für Sie zur Verfügung stehen.
Qualifizierte Mitarbeitende helfen Ihnen gerne
- mit umfassender Haushaltshilfe
- beim Kochen, Waschen und Putzen
- mit Betreuung und Pflege
- bei der Kinderbetreuung
- mit dem Wickeln, Füttern und Spielen
- beim Einkauf und bei dringenden Fahrten