Haushaltshilfe während der Schwangerschaft

Bei Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen besteht ein Anspruch auf Haushaltshilfe, wenn die Weiterführung des Haushalts aufgrund von Schwangerschaftsbeschwerden, Entbindung, einem Kaiserschnitt oder bei Wochenbetterkrankungen nicht möglich ist und keine andere, im Haushalt lebende Person diese Aufgabe übernehmen kann.

Die Versicherte erhält Unterstützung in der Weiterführung des Haushalts sowie bei der Betreuung und Beaufsichtigung von Kindern.

Der Umfang der Haushaltshilfe orientiert sich am individuellen Bedarf der Versicherten. Falls sie oder eine im Haushalt lebende Person den Haushalt teilweise weiterführen kann, wird dies bei der Bemessung der unterstützenden Hilfe berücksichtigt. Lesen Sie mehr dazu in unserem 

Informationsblatt Haushaltshilfe bei Krankheit
 

Dorfhelferinnenstationen in Niedersachsen

Antragstellung

Der erste Schritt vor unserem Dorfhelfer*innen-Einsatz ist die schriftliche Antragstellung. Als Versicherte reichen Sie bitte den Antrag auf Haushaltshilfe bei Ihrem zuständigen Kostenträger (Kranken-, Unfall- oder Pflegekasse, Rentenversicherungsträger, Berufsgenossenschaft oder Haftpflichtversicherung) ein. Die Antragsformulare müssen sorgfältig ausgefüllt und dort zusammen mit dem ärztlichen Attest abgegeben werden

Telefonische Unterstützung bei der Antragstellung
Wir wissen, dass diese Formulare manchmal eine echte Herausforderung sein können, darum unterstützen unsere Einsatzleitungen Sie gern. Sie können telefonisch Hinweise zur Antragstel lung geben und zugleich prüfen, welche Dorfhelfer*innen für den gewünschten Zeitraum für Sie zur Verfügung stehen.

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Qualifizierte Mitarbeitende helfen Ihnen gerne

  • mit umfassender Haushaltshilfe
  • beim Kochen, Waschen und Putzen
  • mit Betreuung und Pflege
  • bei der Kinderbetreuung
  • mit dem Wickeln, Füttern und Spielen
  • beim Einkauf und bei dringenden Fahrten