Haushaltshilfe während einer Reha oder Kur

Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung haben einen Anspruch auf Haushaltshilfe, wenn sie den Haushalt nicht weiterführen können während

  • einer Leistung zur medizinischen Prävention
  • einer ambulanten oder stationären Leistung zur medizinischen Rehabilitation
  • einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben
  • einer erforderlichen Begleitung eines Kindes zur Kinderrehabilitation.

Ein Anspruch besteht nur dann, wenn keine andere, im Haushalt lebende Person den Haushalt weiterführen kann. Es muss zudem im Haushalt mindestens ein Kind leben, das bei Beginn der o.g. Maßnahmen das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, oder ein Kind, das behindert und auf Hilfe angewiesen ist und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Lesen Sie mehr dazu in unserem 

Informationsblatt Haushaltshilfe bei Reha und Kur
 

Dorfhelferinnenstationen in Niedersachsen

Antragstellung

Der erste Schritt vor unserem Dorfhelfer*innen-Einsatz ist die schriftliche Antragstellung. Als Versicherte reichen Sie bitte den Antrag auf Haushaltshilfe bei Ihrem zuständigen Kostenträger (Kranken-, Unfall- oder Pflegekasse, Rentenversicherungsträger, Berufsgenossenschaft oder Haftpflichtversicherung) ein. Die Antragsformulare müssen sorgfältig ausgefüllt und dort zusammen mit dem ärztlichen Attest abgegeben werden

Telefonische Unterstützung bei der Antragstellung
Wir wissen, dass diese Formulare manchmal eine echte Herausforderung sein können, darum unterstützen unsere Einsatzleitungen Sie gern. Sie können telefonisch Hinweise zur Antragstel lung geben und zugleich prüfen, welche Dorfhelfer*innen für den gewünschten Zeitraum für Sie zur Verfügung stehen.

Jetzt beantragen

Qualifizierte Mitarbeitende helfen Ihnen gerne

  • mit umfassender Haushaltshilfe
  • beim Kochen, Waschen und Putzen
  • mit Betreuung und Pflege
  • bei der Kinderbetreuung
  • mit dem Wickeln, Füttern und Spielen
  • beim Einkauf und bei dringenden Fahrten