Haushaltshilfe während einer Krankheit

Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen erhalten Haushaltshilfe, wenn ihnen aus gesundheitlichen Gründen die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist und keine weitere, im Haushalt lebende Person helfen kann.

Dies gilt bei Krankheit im häuslichen Umfeld und unter bestimmten Voraussetzungen während einer Behandlung im Krankenhaus.

Diese Leistung können Personen ohne Pflegegrad oder bis zum Pflegegrad 1 in Anspruch nehmen.

Haushalte ohne Kinder unter 12 Jahren haben einen Anspruch auf bis zu 4 Wochen Haushaltshilfe. Wenn in einem Haushalt mindestens ein Kind unter 12 Jahren oder ein Kind mit Beeinträchtigung lebt, besteht ein Anspruch auf Haushaltshilfe in Verbindung mit Kinderbetreuung für bis zu 26 Wochen. Lesen Sie mehr dazu in unserem 

Informationsblatt Haushaltshilfe bei Krankheit
 

Dorfhelferinnenstationen in Niedersachsen

Antragstellung

Der erste Schritt vor unserem Dorfhelfer*innen-Einsatz ist die schriftliche Antragstellung. Als Versicherte reichen Sie bitte den Antrag auf Haushaltshilfe bei Ihrem zuständigen Kostenträger (Kranken-, Unfall- oder Pflegekasse, Rentenversicherungsträger, Berufsgenossenschaft oder Haftpflichtversicherung) ein. Die Antragsformulare müssen sorgfältig ausgefüllt und dort zusammen mit dem ärztlichen Attest abgegeben werden.

Telefonische Unterstützung bei der Antragstellung
Wir wissen, dass diese Formulare manchmal eine echte Herausforderung sein können, darum unterstützen unsere Einsatzleitungen Sie gern. Sie können telefonisch Hinweise zur Antragstellung geben und werden prüfen, welche Mitarbeiter*in zu Ihnen kommen kann.

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Qualifizierte Mitarbeitende helfen Ihnen gerne

  • mit umfassender Haushaltshilfe
  • beim Kochen, Waschen und Putzen
  • mit Betreuung und Pflege
  • bei der Kinderbetreuung
  • mit dem Wickeln, Füttern und Spielen
  • beim Einkauf und bei dringenden Fahrten