Sie befinden sich hier:

Weiterbildungskurs zum/zur Dorfhelfer*in

Das Ev. Dorfhelferinnenseminar nutzt die Räumlichkeiten des Denkhauses Loccum. Die Kursteilnehmer*innen leben während der Schulungseinheiten in Gästezimmern des Denkhauses, bei voller Verpflegung.
 

Schulungseinheiten in Loccum

Insgesamt 45 Tage, über ca. 14 Monate aufgeteilt in elf mehrtägige Unterrichtsblöcke.

Die genauen Termine der Schulungseinheiten für den am 2. September 2024 beginnenden 63. Kurs haben wir für Sie im Ablaufplan zusammengestellt.

Sozialpraktika

  • insgesamt 10 Wochen
  • wohnortnah zu absolvieren – in der Säuglingspflege, im Kindergarten, bei der Arbeit mit Menschen mit Behinderungen, in der Alten-, Kranken- bzw. Familienpflege
  • Entsprechende Vorerfahrungen sind nach Einzelfallprüfung anrechenbar

Lerneinheiten zu Hause

  • Erarbeitung von Weiterbildungsinhalten anhand von geeignetem Lernmaterial
     

Prüfungszulassungsvoraussetzungen

1. Abschluss als „Hauswirtschafter*in“ oder in einem Beruf des Gastgewerbes und mindestens einjährige Berufserfahrung in der Hauswirtschaft und vierwöchige Erfahrung in einem landwirtschaftlichen Haushalt*.
    oder
2. Abschluss als „Hauswirtschafter*in“ gem. BBG § 45.2 (Berufsbildungsgesetz) und vierwöchige Erfahrung in einem landwirtschaftlichen Haushalt*.
    oder
3. Abschluss als „Staatlich geprüfte/r Wirtschafter*in“ und vierwöchige Erfahrung in einem landwirtschaftlichen Haushalt*.

oder

4. Mindestens fünfjährige einschlägige Berufspraxis in der Hauswirtschaft, davon mindestens sechs Monate im Haushalt eines landwirtschaftlichen Betriebes*.

*Für den Nachweis der Erfahrung in einem landwirtschaftlichen Haushalt gelten Praxiszeiten während

  • einer Ausbildung
  • der Berufstätigkeit
  • eines Praktikums
  • im eigenen landwirtschaftlichen Haushalt

Die Erfahrung in einem landwirtschaftlichen Haushalt kann ggf. auch während der Weiterbildung im Rahmen eines Praktikums nachgeholt werden.

Und das ist neu:
Zur Prüfung kann auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass die berufliche Handlungsfähigkeit (Fertigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen) erworben wurde, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigt. Bitte sprechen Sie uns an!


Zum guten Schluss: die Prüfung zum/r Dorfhelfer*in
Dabei zeigen Sie, was Sie können und in den 14 Monaten des Weiterbildungskurses gelernt haben. Die Prüfung setzt sich zusammen aus zwei Klausuren, einer Facharbeit und einem Fachgespräch.

Kosten für den Weiterbildungskurs zum/r Dorfhelfer*in

Kursgebühr inkl. Unterkunft und Vollverpflegung 1.900,00 €   
zahlbar in monatlichen Raten über die Kurslaufzeit

Prüfungsgebühr an die Landwirtschaftskammer Niedersachsen 800,00 €   
fällig in einem Betrag im Frühsommer
 

Anstellung als "Dorfhelfer*in in Weiterbildung"

Während der Kurslaufzeit ist eine Teilzeit-Anstellung beim Ev. Dorfhelferinnenwerk Nds. e.V. als „Dorfhelfer*in in Weiterbildung“ bis zu einem Stellenumfang von 50% und bei einer Vergütung nach TV-L 4 möglich.

Nach bestandener Prüfung wird die Tätigkeit der Dorfhelfer*in in TV-L 6 eingruppiert.

Bei angestrebter Anstellung als „Dorfhelfer*in in Weiterbildung“

  • brauchen wir von Ihnen Bewerbungsunterlagen mit einem Lebenslauf und einer detaillierten Darstellung der persönlichen Eignung für den Familieneinsatz, z.B. durch persönliche oder berufliche Vorerfahrungen im (sozial)pädagogischen oder (sozial)pflegerischen Bereich.
  • führen wir mit Ihnen ein Bewerbungsgespräch.
  • brauchen Sie einen Führerschein und einen privaten PKW für die Fahrten zu den Einsatzfamilien.




Das Land Niedersachsen fördert die Weiterbildung zum/zur Dorfhelfer*in durch Zuwendungen des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

Sie haben weitere Fragen zur Weiterbildung und zu den Konditionen? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns, wir freuen uns über Ihr Interesse!

Kontakt
Ev. Dorfhelferinnenseminar
Hormannshausen 4
31547 Rehburg-Loccum

Tel.: 05766 7274
Mobil: 0176 19124103
E-Mail: seminar@dorfhelferin-nds.de