Das Ev. Dorfhelferinnenseminar nutzt die Räumlichkeiten des Denkhauses Loccum. Die Kursteilnehmer*innen leben während der Schulungseinheiten in Gästezimmern des Denkhauses, bei voller Verpflegung.
Insgesamt 45 Tage, über ca. 14 Monate aufgeteilt in elf mehrtägige Unterrichtsblöcke.
Die genauen Termine der Schulungseinheiten für den am 2. September 2024 beginnenden 63. Kurs haben wir für Sie im Ablaufplan zusammengestellt.
1. Abschluss als „Hauswirtschafter*in“ oder in einem Beruf des Gastgewerbes und mindestens einjährige Berufserfahrung in der Hauswirtschaft und vierwöchige Erfahrung in einem landwirtschaftlichen Haushalt*.
oder
2. Abschluss als „Hauswirtschafter*in“ gem. BBG § 45.2 (Berufsbildungsgesetz) und vierwöchige Erfahrung in einem landwirtschaftlichen Haushalt*.
oder
3. Abschluss als „Staatlich geprüfte/r Wirtschafter*in“ und vierwöchige Erfahrung in einem landwirtschaftlichen Haushalt*.
oder
4. Mindestens fünfjährige einschlägige Berufspraxis in der Hauswirtschaft, davon mindestens sechs Monate im Haushalt eines landwirtschaftlichen Betriebes*.
*Für den Nachweis der Erfahrung in einem landwirtschaftlichen Haushalt gelten Praxiszeiten während
Die Erfahrung in einem landwirtschaftlichen Haushalt kann ggf. auch während der Weiterbildung im Rahmen eines Praktikums nachgeholt werden.
Und das ist neu:
Zur Prüfung kann auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass die berufliche Handlungsfähigkeit (Fertigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen) erworben wurde, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigt. Bitte sprechen Sie uns an!
Zum guten Schluss: die Prüfung zum/r Dorfhelfer*in
Dabei zeigen Sie, was Sie können und in den 14 Monaten des Weiterbildungskurses gelernt haben. Die Prüfung setzt sich zusammen aus zwei Klausuren, einer Facharbeit und einem Fachgespräch.
Kursgebühr inkl. Unterkunft und Vollverpflegung 1.900,00 €
zahlbar in monatlichen Raten über die Kurslaufzeit
Prüfungsgebühr an die Landwirtschaftskammer Niedersachsen 800,00 €
fällig in einem Betrag im Frühsommer
Während der Kurslaufzeit ist eine Teilzeit-Anstellung beim Ev. Dorfhelferinnenwerk Nds. e.V. als „Dorfhelfer*in in Weiterbildung“ bis zu einem Stellenumfang von 50% und bei einer Vergütung nach TV-L 4 möglich.
Nach bestandener Prüfung wird die Tätigkeit der Dorfhelfer*in in TV-L 6 eingruppiert.
Bei angestrebter Anstellung als „Dorfhelfer*in in Weiterbildung“
Das Land Niedersachsen fördert die Weiterbildung zum/zur Dorfhelfer*in durch Zuwendungen des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
Sie haben weitere Fragen zur Weiterbildung und zu den Konditionen? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns, wir freuen uns über Ihr Interesse!
Kontakt
Ev. Dorfhelferinnenseminar
Hormannshausen 4
31547 Rehburg-Loccum
Tel.: 05766 7274
Mobil: 0176 19124103
E-Mail: seminar@dorfhelferin-nds.de