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Sind Sie ein Familienmensch?

Sie sind am liebsten mit Menschen zusammen, mit den großen wie den kleinen? Dann sind Sie im DHW genau richtig: Sprechen wir darüber, wie interessant eine Aus- bzw. Weiterbildung zum/zur Familienpfleger*in oder Dorfhelfer*in für Sie ist.

Die staatlich anerkannte 3-jährige Vollzeit-Ausbildung zum/zur „Haus- und Familienpfleger*in“ können Sie – wenn Sie mindestens 18 Jahre alt sind – direkt nach einem allgemeinbildenden Schulabschluss beginnen. Wir schätzen es aber auch, wenn Sie Erfahrungen z.B. aus einem Sozialen Jahr, einer vorangehenden Berufsausbildung oder einer anderen Tätigkeit mitbringen, wenn Sie also schon etwas Lebenserfahrung gesammelt haben, bevor Sie bei uns in die Ausbildung einsteigen.
Als angehende Familienpfleger*in absolvieren Sie den praktischen Teil Ihrer Berufsausbildung im Stationsgebiet einer Dorfhelferinnenstation in der Nähe Ihres Wohnortes. Den fachtheoretischen Blockunterricht besuchen Sie in der Ev. Familienpflegeschule in Korntal/Baden-Württemberg. Die Kosten für die Fahrt und die Unterbringung vor Ort übernimmt das Ev. Dorfhelferinnenwerk.
Weitere Informationen über die Ausbildung zum/zur Haus- und Familienpfleger*in

Die 14-monatige Weiterbildung zur/zum „Geprüften Berufsspezialistin/Berufsspezialisten für Haushaltsführung und Familienbetreuung (Dorfhelferin/Dorfhelfer)“ könnte für Sie geeignet sein, wenn Sie bereits über einen Berufsabschluss in der Hauswirtschaft oder im Gastgewerbe verfügen und sich beruflich weiterentwickeln, umorientieren oder – z.B. nach eigener Familienphase – beruflich neustarten wollen.
Auch wenn Sie durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise als durch einen Berufsabschluss nachweisen können, dass Sie die berufliche Handlungsfähigkeit erworben haben, könnte die Weiterbildung zum/zur Dorfhelfer*in für Sie in Frage kommen.
Als angehende Dorfhelfer*in werden Sie im Ev. Dorfhelferinnenseminar in Loccum auf den Berufsalltag und die Abschlussprüfung vor der Landwirtschaftskammer Niedersachsen vorbereitet durch Blockunterricht, Lerneinheiten zuhause und Praktika, die in Wohnortnähe abgeleistet werden können.
Der Kurs ist bildungsurlaubsberechtigt und kann daher auch berufsbegleitend absolviert werden, wenn Sie während der Weiterbildung einer Erwerbstätigkeit bei einem/einer anderen Arbeitgeber*in nachgehen wollen.
Alternativ ist aber auch schon während der Weiterbildung eine Anstellung beim Ev. Dorfhelferinnenwerk Niedersachsen e.V. möglich, in Teilzeit an einer wohnortnahen Dorfhelferinnenstation.
Weitere Informationen über die Weiterbildung zur Dorfhelfer*in




Das Land Niedersachsen fördert die Weiterbildung zum/zur Dorfhelfer*in durch Zuwendungen des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

Informieren Sie sich über beide Bildungswege vor Ort

Der nächste Ausbildungsbeginn zum/zur „Haus- und Familienpfleger*in“ ist für den 1. Oktober 2024 vorgesehen.

Weitere Informationen finden Sie in unserem Folder zum Beruf „Haus- und Familienpfleger*in“

Der nächste Weiterbildungskurs zum/zur „Dorfhelfer*in“ startet am 2. September 2024.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Folder zum Beruf „Dorfhelfer*in“